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Die Definition enthält auch nach heutigem Verständnis wesentliche Gesichtspunkte zur Erkennung eines Alkoholikers. Allerdings gilt der Begriff des Alkoholikers als zu unscharf, so daß sich in der medizinischen Diagnostik der Begriff der Alkoholabhängigkeit durchgesetzt hat. Nach der neuesten Ausgabe der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen ICD-10 ist von der Diagnose einer Abhängigkeit auszugehen, wenn drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig irgendwann während des letzten Jahres vorhanden waren: 

  1. Ein starker Wunsch oder eine Art  Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
  4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
  5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den  Folgen zu erholen.
  6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen.

Zur Unterstützung der Diagnostik haben sich in der klinischen Praxis Fragebogentests bewährt, im deutschen Sprachraum vor allem der von Feuerlein und Mitarbeitern entwickelte Münchner Alkoholismustest (MALT) und der Kurzfragebogen für Alkoholgefährdete (KFA)
Die Grenzen zwischen dem Alkoholmißbrauch und der Alkoholabhängigkeit sind fließend. In der Öffentlichkeit wird häufig zwischen Alkoholgefährdeten und Alkoholkranken kein Unterschied gemacht. Der Krankheitsbegriff sollte nur für solche Trinker gelten, die bereits abhängig sind und deutliche Schäden im Sinne der diagnostischen Kriterien aufweisen. 

Die Anerkennung des Alkoholismus als Krankheit war lange umstritten. Bereits im 19. Jahrhundert vertraten fortschrittliche Ärzte die Auffassung, Alkoholismus als Krankheit einzuordnen. Das unterstellte Prinzip des Selbstverschuldens des Alkoholikers war damals noch nicht zu überwinden. 

Erst 1968 wurde die "Trunksucht" als Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung durch ein Urteil des Bundessozialgerichts anerkannt, weil es sich hier um einen objektiv faßbaren Zustand des Körpers und des Geistes handelt, der von der Norm abweicht und der durch eine Heilbehandlung behoben, gelindert oder zumindest vor einer drohenden Verschlimmerung bewahrt werden kann. 

Mit diesem Urteil wurde die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Träger der Sozialversicherung geschaffen. Eine gewisse  Einschrän-kung wird nur in einem Nachsatz des Urteils angedeutet, in dem ein Behandlungserfolg unterstellt wird. 

Welche körperlichen Hinweise auf Alkoholprobleme sollte man ernstnehmen?

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